Allgemeine Geschäftsbedingungen
Neuner Klebetechnik GmbH
1. Allgemeines
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Der Besteller macht keine eigenen Liefer- und Zahlungsbedingungen geltend. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Lieferung Vertragseinheit.
2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Kaufvertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Rechnungsstellung zustande.
3. Preise
Maßgeblich für die Preise sind die am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise. Für kundenbezogene Fertigungen treten an
Stelle der Listenpreise die vereinbarten Preise. Wir behalten uns das Recht vor unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Materialpreisänderungen oder öffentlichen Steuern und Abgaben eintreten. Die Ursachen derartiger Preisänderungen werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten und wird jeweils gesondert in der Rechnung ausgewiesen.
4. Lieferung und Abnahmepflicht
Lieferungen erfolgen ab € 380.- Nettoauftragswert frachtfrei. Von uns nicht zu vertretende Umstände, welche die Herstellung oder den Versand verhindern oder erschweren, wie höhere Gewalt, Krieg, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Betriebsstörungen oder Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten, befreien uns für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht. Dauern diese Umstände länger als zwei Monate an, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von Laufzeit, Abnahmetermin und Mengen, kann der Lieferer spätestens sechs Monate nach Auftragsbestätigung eine verbindliche Festlegung hierüber verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb von vier Wochen nach, sind wir berechtigt eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz für den durch die Nicht-Abnahme entstandenen Schaden zu verlangen.
5. Versand und Gefahrenübergang
Sofern nicht anderes vereinbart, erfolgt die Auswahl von Verpackung, Versandart und Versandweg nach unserem billigen Ermessen.
Bestimmt der Käufer die Versandart, so gehen die Frachtkosten zu seinen Lasten. Mit der Übergabe der Waren an den Spediteur, Frachtführer oder Selbstabholer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lieferwerks, geht die Gefahr auf den Käufer über. Sofern der
Käufer es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken, die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch
Verarbeitung entstandenen Erzeugnisse. Bei Verbindung oder Vermischung mit Material, das uns nicht gehört, erwerben wir Miteigentum. Der Käufer gilt in diesen Fällen als Verwahrer. Mit der Annahme unserer Waren tritt der Käufer bis zur völligen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen seine aus der Veräußerung der uns gehörenden Waren entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer, die uns auf Verlangen zu benennen sind, ab. Der Käufer ist, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet, berechtigt, über die Waren im Rahmen seines ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebes zu verfügen und die Forderungen einzuziehen. Außergewöhnliche Verfügungen, wie z.B. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und –abtretungen sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mitzuteilen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderungen um insgesamt 25%, so
sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Die zur Anfertigung bedruckter Klebebänder oder Formstanzteilen
erforderlichen Druckformen und Stanzwerkzeuge bleiben unser Eigentum, auch wenn vom Besteller Anteilkosten bezahlt wurden. Grundsätzlich sind vom Käufer genehmigte Vorlagen und Andrucke für uns verbindlich und für die Erstellung der Druck- und Stanzformen allein maßgebend.
7. Mängelhaftung und Schadensersatz
Für unsere Lieferungen und Leistungen übernehmen wir nur gemäß den nachfolgenden Bestimmungen Gewähr:
Unsere Lieferungen sind nach Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Minder- oder Falschlieferungen sowie etwaige Mängel
sind unverzüglich nach Empfang schriftlich zu beanstanden. Bei Nichtbeachtung dieser Obliegenheit entfällt jegliche Gewährleistungspflicht
durch uns. Die Gewährleistungsplicht entfällt ebenfalls, wenn Änderungen an der gelieferten Ware von anderer Seite vorgenommen wurden oder wenn der Kunde unserer Aufforderung auf Rücksendung des beanstandeten Gegenstandes nicht umgehend nachkommt. Eine Waren- rücksendung darf erst dann erfolgen, wenn eine ausreichende Warenprobe eingegangen ist und wir uns mit der Rücksendung schriftlich einverstanden erklärt haben. Erfolgt eine Rücksendung ohne Beachtung dieser Vereinbarung, so lagert diese Ware auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Für berechtigte Mängel kommen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung auf. Ein Wandlungs- oder
Minderungsanspruch ist nicht gegeben, es sei denn, dass nach unserer Entscheidung Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht erfolgen
kann oder die Frist dafür nicht eingehalten wird. Weitergehende Ansprüche insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Für veräußerte oder verarbeitete Ware, die unsererseits fabrikmäßig bezogen worden ist, haften wir nur in dem Umfang, in dem wir von unseren Lieferanten Ersatz erhalten können. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate gerechnet ab Gefahrenübergang. Für von uns im Rahmen von Werklieferungen durchgeführte eigene Arbeiten haben wir eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Schadensersatzleistungen durch uns auf Grund derartiger Verträge werden nur insoweit geleistet, als die Versicherung eintritt. Ein weiter gehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
Muster gelten als unverbindliche Ansichtsmuster. Angegebene Werte und Produkteigenschaften sind ungefähr und bieten somit einen Anhaltspunkt für den durchschnittlichen Ausfall der Ware. Schadensersatzansprüche aller Art und gleich aus welchem Rechtsgrund,
auch aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung nach §§ 823 ff BGB gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, soweit sie nicht vorher ausdrücklich anerkannt worden sind. Diese Haftungsregelung gilt auch für unsere Beratung in Wort und Schrift und durch Versuche oder in sonstiger Weise. Der Besteller ist insbesondere nicht davon befreit, selbst die Eignung für die beabsichtigten Verwendungszwecke zu prüfen.
8. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Zahlungen sind in Euro ausschließlich an uns zu richten. Der Rechnungsbetrag ist mangels schriftlicher Vereinbarung innerhalb
von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 2% Skonto. Akzepte dürfen nur mit unserer Zustimmung an uns gegeben werden, müssen diskontfähig sein und dürfen deshalb nur eine Höchstlaufzeit von 3 Monaten ab Rechnungs-/Versanddatum haben. Diskont- und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Wir behalten uns vor, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz zu berechnen. Ferner sind wir berechtigt, weitere auch termingebundene Lieferungen bis zur Zahlung des fälligen Betrags zurückzuhalten. Darüber hinaus sind wir berechtigt, für noch offen stehende Lieferungen Vorauskasse zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht bzw. eine Aufrechnung kann nur dann geltend gemacht werden, wenn wir die Gegenforderung anerkannt
haben oder diese rechtskräftig festgestellt worden ist.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtstand für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen, insbesondere aus Lieferungen ist Nürnberg. Der
Gerichtsstand gilt ebenfalls für Streitigkeiten über die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhätnisses. Es steht uns frei auch bei
dem für den Sitz des Bestellers zuständigem Gericht zu klagen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Insbesondere sind die Vorschriften des BGB anwendbar.
10.Schlussbestimmung
Sollten einzelne dieser Bedingungen, gleich aus welchem Grund, nicht zur Anwendungen gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bedingungen nicht berührt.